Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Ulas Avanas LL.M. ist seit mehreren Jahren Fachanwalt für Versicherungsrecht. Hierbei unterstützt RA Avanas ausschließlich Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungswirtschaft. Dies erfolgt regelmäßig mit einer hohen Erfolgsquote. I.d.R. kommen die Versicherungsnehmer zu RA Avanas mit einer Ablehnung der Versicherung. Erfahrungsgemäß wird vor Gericht ein Klageverfahren betrieben, wobei die Versicherung dann doch zur Zahlung bewegt werden kann.

Egal welche Versicherungssparte und welche Versicherungsgesellschaft. Es gibt immer wieder die gleichen Problemkreise. Diese sind zum Teil nach Sachversicherung und Personenversicherung zu unterscheiden.

So ist im allgemeinen Versicherungsrecht, unabhängig von der Versicherungssparte stets die Frage von Obliegenheiten ein Thema. Es gibt Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsnehmer muss stets nach bestem Wissen und Gewissen Fragen des Versicherers beantworten, damit der Versicherer eine sachgerechte Risikobewertung vornehmen und hierfür eine Versicherungsprämie berechnen kann. Hier sind klassische Fallgestaltungen etwa die, in denen der Versicherungsnehmer den Versicherer nicht über seinen Gesundheitszustand ordnungsgemäß aufklärt. Dies kommt häufig vor im Bereich der Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Unfallversicherung vor.

Hierbei sind dann Fragen von Arglist und ordnungsgemäßer Belehrung durch den Versicherer zu klären. Es lohnt sich aber jedenfalls, immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen. Denn Erfahrungsgemäß halten sich viele Versicherer nicht an Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Belehrung der Versicherungsnehmer und lassen es offenbar aus kaufmännischen Erwägungen auf einen Prozess ankommen.

Im Bereich der Sachversicherung etwa der Hausratversicherung behauptet der Versicherer regelmäßig, dass es keinen echten Einbruchsdiebstahl gegeben habe. Auch behauptete der Versicherer regelmäßig, dass die entwendeten Gegenstände nicht entwendet worden seien. Auch hier hat RA Avanas regelmäßig in einem Klageverfahren Versicherer zu einer Zahlung bewegen können. Denn erfahrungsgemäß wird der Versicherungsnehmer beweisen können, dass ein Einbruch stattgefunden durch Vorlage der polizeilichen Ermittungsakte und im Anschluss hieran durch eine Beweisaufnahme der entwendeten Gegenstände.

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