Sieg gegen die Zurich Versicherung vor dem LG Hamburg

Was war passiert ?

Im Einfamilienhaus unserer Mandantin gab es einen Einbruch. Der oder die Täter brachen durch die Terrassentür ein und entwendeten Bargeld in Höhe von etwa 20.000 € sowie diversen Goldschmuck. Unsere Mandantin gestattet sich hierauf Anzeige bei der Polizei wegen Einbruchdiebstahls schaltete ihre Hausratversicherung ein. 

Nach diversen Gesprächen und Ermittlungen der Versicherung, die durch einen Makler als Schadensregulierung beauftragte die Ermittlungen geführte hatte, wurde abschließend bescheinigt, dass unsere Mandantin keine Ansprüche aus der Hausratversicherung geltend machen könne. Hierbei stützte sich die Regulierung beauftragte auf das Argument, dass sie sich davon nicht habe überzeugen können, dass hier ein Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen gegeben sei. 

Hätte die Schadensregulierung beauftragte doch detaillierter ermittelt!

Im Nachgang zu wurden wir mit der Durchsetzung der versicherungsvertraglichen Ansprüche beauftragt. Vor dem Landgericht Hamburg wurden die Ansprüche gegen die Zürich Versicherung eingeklagt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand fest, dass ein Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen entgegen der vorgerichtlichen Behauptung der Schadensregulierungsbeauftragten vorliegt.

Die Zürich Versicherung wollte hierauf jedoch nur 11.000 € zahlen. Immerhin war dies mehr, als zu Beginn des gerichtlichen Klageverfahrens. Durch unser geschicktes taktieren konnten wir unserer Mandantin dazu verhelfen, gegen die Zürich Versicherung eine stolze Summe von 15.000 € durchzusetzen. Dies haben wir im Wege des Vergleiches erzielt. Unsere Mandantin dürfte dies ein voller Erfolg sein. Jetzt mit null angefangen und hat nach der gerichtlichen Auseinandersetzung eine angemessene Entschädigung für ihren Verlust erhalten. 

Im Ergebnis steht fest, dass es immer wieder ratsam ist, sich von einem erfahrenen Fachanwalt im Versicherungsrecht vertreten zu lassen, wenn die eigene Versicherung mal wieder streikt. Solltet ihr im Hinblick auf versicherungsrechtliche Streitigkeiten Hilfe benötigen, könnt ihr euch jederzeit gerne an uns wenden.